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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER COACHINGHAUS OG Die Akademie

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Lehrgang/Seminar. Mit Ihrer Anmeldung haben Sie die beigefügten und auf der Homepage ersichtlichen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zur Kenntnis genommen.

A: COACHINGHAUS OG OFFENE LEHRGÄNGE UND OFFENE SEMINARE

Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Coachinghaus OG Bisamberger Straße 15/1, 2100 Korneuburg. Abweichungen sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Leistungsumfang:
• Die Coachinghaus OG führt offene Veranstaltungen (Lehrgänge, Seminare, etc.) und firmeninterne Seminare gemäß den Beschreibungen auf ihrer Homepage www.coachinghaus.at durch. Es gelten, sofern in der Anmelde- /Auftragsbestätigung an den Kunden nichts anderes vereinbart ist, die in den Pdf`s der Lehrgangs- / Seminarbeschreibungen, sowie der Homepage www.Coachinghaus OG bzw. in einem Angebot festgehaltenen bzw. im Anmeldeformular genannten Preise in Euro zzgl. 20 % MWST. Die Preise für offene Veranstaltungen verstehen sich pro Person, Firmenkunden erhalten ein Angebot mit den entsprechenden Tagsätzen.
• Für das Zustandekommen eines rechtswirksamen Geschäftes mit der Coachinghaus OG bedarf es der Erfüllung aller der folgenden Voraussetzungen:
• Erfüllung der in der Lehrgangsbeschreibung des Lehrgangs beschriebenen Zulassungsvoraussetzungen.
• Übermittlung des mit den verlangten Daten (u.a.: Name, Anschrift, Emailadresse) ausgefüllten Anmeldeformulars. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der COACHINGHAUS OG oder mit der Auftragserteilung an die COACHINGHAUS OG gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Sollten einzelne Teile davon unwirksam werden, gelten die anderen Teile dem Sinne nach weiter.
• Übermittlung einer Auftragsbestätigung durch die Coachinghaus OG per E-Mail. Privatpersonen erhalten die Rücktrittsbelehrung lt KSchG.

• Wird die festgelegte Mindestteilnehmeranzahl pro Veranstaltung bis zum Start eines Lehrgangs / Seminars nicht erreicht, so kann die Coachinghaus OG nach ihrer Wahl ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten oder einen späteren Ersatztermin vorschlagen. Widerrufsrechtsbelehrung im Impressum.
• Kunden können von einem Fernabsatzvertrag oder aufgrund eines außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrages binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen durch Übermittlung einer Rücktritts-/Widerrufserklärung in Textform per Brief oder E-Mail zurücktreten. Hierfür kann der Kunde das auf der Homepage herunterladbare Widerrufs-/Rücktrittserklärungsformular verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs / Rücktritts an Coachinghaus OG, Bisamberger Straße 15/1, 2100 Korneuburg bzw. an office@coachinghaus.at. Im Rücktrittsfalle werden bereits vom Kunden geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung rückerstattet, es werden keine zusätzlichen Spesen berechnet.

Lehrgangsorganisation
• Die Coachinghaus OG behält sich das Recht vor, Lehrgänge- bzw. Seminare aufgrund organisatorischer Notwendigkeiten oder kaufmännischer Erfordernisse abzusagen und / oder einen Ersatztermin zu nennen und ggf. das Trainerteam zu ändern.
• Im Falle einer gänzlichen Lehrgangsabsage erhalten die TeilnehmerInnen die entrichtete Teilnehmergebühr zur Gänze zurückbezahlt. Über alle möglichen Änderungen werden die TeilnehmerInnen schriftlich oder mündlich informiert. Weitere Ansprüche ergeben sich aus einer Änderung nicht
 
Copyright, Urheber- und Markenrechte
• Alle mündlichen und schriftlichen Äußerungen bleiben geistiges Eigentum des Urhebers und dürfen vom Auftraggeber / TeilnehmerInnen nur im Rahmen des Auftrages verwendet werden.
• Alle Rechte der Veranstaltungsunterlagen bleiben bei der Coachinghaus OG. Sie dürfen weder reproduziert, gescannt, elektronisch gespeichert, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
 

Anwesenheitspflicht
• Soweit in den einzelnen Lehrgängen nicht anders geregelt, bedarf es für den erfolgreichen Besuch eines Lehrganges / Seminars einer Mindestanwesenheit von 90 % der vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten, anderenfalls kann kein positives Abschlusszeugnis ausgestellt werden.
• Aus nicht eigenem Verschulden versäumte Teile von Seminaren und Lehrgängen können zu einem späteren Zeitpunkt – jedoch binnen von 2 Jahren - nach Maßgabe der Möglichkeiten ohne zusätzliche Kosten nachgeholt werden. Ein Rechtsanspruch auf Nachholung ergibt sich daraus nicht. Eine Unterbrechung, aus welchen Gründen auch immer, hat keinen Einfluss auf die vereinbarten Zahlungsbedingungen.
 

Zahlungsbedingungen
• Die Coachinghaus OG übermittelt Rechnungen elektronisch an die vom Kunden als bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder über ausdrücklichen Wunsch per Post, zzgl. Portokosten. Das vereinbarte Entgelt ist nach Erhalt der Rechnung sofort zu überweisen. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht angenommen.
Verzugszinsen
• Bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen werden Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern in Höhe von 4 %, gegenüber Unternehmern solche in Höhe von 8 % Punkte über dem Basiszinssatz in Rechnung gestellt. Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, gerät der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
 

Mahn- und Inkassogebühren
• Nach erfolgloser Mahnung kann die Coachinghaus OG - Die Akademie Inkassoinstitute bzw. Rechtsanwälte mit der Einbringlichmachung betrauen. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Inkassokosten gem. der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBL 141/1996 in der Fassung BGBL I 118/2002 zu bezahlen. Wird auch ein Rechtsanwalt mit Einbringungsmaßnahmen betraut, so hat der Schuldner die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, nach dem Rechtsanwalttarifgesetz und den Honorarkriterien, zu ersetzen.

 

Stornobedingungen
• Bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn mittels schriftlicher Abmeldung (Datum des Poststempels) wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- einbehalten. Bei Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Kursbeginn ist der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen, es sei denn, Sie können für Ihren Platz eine/ einen ErsatzteilnehmerIn benennen, die/der den Voraussetzungen der Teilnahme (siehe Lehrgangs /Seminarbeschreibung) entspricht.
• Bei Stornierung nach Beginn des Lehrgangs bzw. während des Lehrgangs muss der gesamte in Rechnung gestellte Betrag bezahlt werden.
 

Haftung
• Mit erfolgreicher Absolvierung eines Lehrganges wird keine Gewähr für einen (wirtschaftlichen) Erfolg der TeilnehmerInnen übernommen. Die erlernten Fähigkeiten ersetzen nicht die für einzelne Berufe vorgeschriebenen Eignungs-, Zulassungs- und Berufsausübungsvoraussetzungen, sei es auf selbständiger oder auf unselbständiger Basis. Aus der Anwendung der bei Coachinghaus OG erworbenen Kenntnisse können keine Haftungsansprüche irgendwelcher Art geltend gemacht werden.
• Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. TeilnehmerInnen haften für durch sie verursachte Schäden selbst. Für die persönliche Ausrüstung oder (Wert-)Gegenstände der TeilnehmerInnen wird keine Haftung übernommen. Den Anweisungen der Seminarleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
• Für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit der Angaben und die Richtigkeit der Quellen in den Publikationen wird keine Haftung übernommen.
• Die von der Coachinghaus OG verliehenen Lehrgangszeugnisse sind solche einer privaten Akademie ohne Rechtsanspruch auf Anerkennung durch staatliche Bildungsinstitutionen.
 

Gerichtsstand
• Für Streitigkeiten mit Verbrauchern wird die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes lt. Anmeldeformular vereinbart. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten gilt Österreichisches Recht als vereinbart.
• Für Streitigkeiten aus Geschäften mit Unternehmen wird das örtlich und sachlich zuständige Gericht am Sitz der Coachinghaus OG in Korneuburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
• Für alle Rechtsgeschäfte gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Korneuburg.
 
B: COACHING
• Coachingeinheiten können je nach Vereinbarung mit Vorauskassa oder auf Rechnung bezahlt werden. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt erfolgen.
• Coachingeinheiten können bis 2 Werktage vor dem Termin kostenfrei storniert werden, danach werden 100% der nicht konsumierten Einheit/en verrechnet.
• Da im Coaching keine Lösungskonzepte angeboten werden, übernehmen weder die Coachinghaus OG noch die ausführenden Coaches die Haftung für aus dem Coaching resultierende Handlungen einer gecoachten Person. Es wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen, kein Werkvertrag.
• Die Coaches und alle involvierten Personen der Coachinghaus OG sind zur absoluten Diskretion über die Namen gecoachter Personen sowie den Inhalt der Coachings verpflichtet. Dies gilt auch, wenn ein Coaching von einer Firma beauftragt wurde.

C: FIRMENINTERNE SEMINARE
• Ein Firmenauftrag wird nach Annahme des schriftlichen Angebots rechtsgültig, die Rechnung wird nach erfolgter Leistung erstellt. Ein vereinbarter Termin kann bis zu 30 Tage davor einmal kostenfrei auf die nächsten 3 Monate verschoben werden. Bei einer weiteren Verschiebung wird die Rechnung gestellt und muss zu 100% bezahlt werden. Entgegengesetzte Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichkeit.
• Die Rechnungen sind abzugs- und spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen – siehe Absatz „Verzugszinsen“ verrechnet.
• Die im Auftrag unter „Leitung / Trainerteam“ angegebenen Personen sind als TrainerIn/Coach/BeraterIn vorgesehen, bei einer Änderung wird der Auftraggeber umgehend verständigt. Ansprüche ergeben sich aus einer Änderung nicht.
• Für Einsatzorte außerhalb des Standortes der Coachinghaus OG werden Kilometergeld, Aufenthalts- und Verpflegungskosten nach Aufwand verrechnet.
• Einzelcoachings können bis zwei Tage vor dem Termin kostenfrei verschoben werden, danach werden 100% des Entgeltes verrechnet.
• Alle BeraterInnen, TrainerInnen und Coaches sind der Coachinghaus OG vertraglich verpflichtet. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Berater, Trainer oder Coach zur Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung zu veranlassen.
• Für Streitigkeiten aus Geschäften mit Unternehmern wird das örtlich und sachlich zuständige Gericht am Sitz der Coachinghaus OG in Korneuburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Für alle Rechtsgeschäfte gilt österreichisches Recht.

D: HINWEIS IM SINNE DES DATENSCHUTZGESETZES (Datenschutzklausel)
• KundInnen und Geschäftspartner erklären sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten zur automatischen Vertragsabwicklung bei uns gespeichert werden. Zweck dieser Datenverarbeitung ist die Evidenzhaltung und die Information der TeilnehmerInnen über Veranstaltungen der Coachinghaus OG. Die Zustimmung zur Weiterverwendung der Daten gilt bis zum jederzeitigen Widerruf als genehmigt. Falls dies von Kundenseite nicht erwünscht ist, kann dies durch eine schriftliche Mitteilung per Email an office@coachinghaus.at unterbunden werden.
• Eine Übermittlung von Daten an Außenstehende, in welcher Form auch immer, erfolgt nicht. Wir verwenden ausschließlich Ihre Zahlungsdaten gegenüber der Bank bzw. dem Kreditkartenunternehmen. Unsere gesamte Datenvereinbarung erfolgt auf Basis und in Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Telekommunikationsgesetz und dem Datenschutzgesetz.
 
Korneuburg, April 2024
Rücktrittsbelehrung & Rücktrittsformular

Homepage: www.coachinghaus.at

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